WOLF ERSCHOSSEN - NATURSCHÜTZER SETZEN KOPFGELD AUS

– selbstverständlich waren es „DIE Jäger“!

Der Fund eines mit Schrot geschossenen Wolfswelpen nahe der Ortschaft Hermsdorf/Spree hat erneut dafür gesorgt, dass die mit der schnellen Ausbreitung des Wolfes verbundene Diskussion emotional angeheizt wird. Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei diesem Vorfall um eine Straftat noch dazu der üblen Sorte handelt, die auch von der wolfszone.de aufs Schärfste verurteilt wird, gilt es dabei die Reaktion darauf in den Medien genauer zu betrachten:

Reflexartig meldeten sich die einschlägig befassten NGO’s zu Wort, um z.B. als NABU den Jagdverbänden eine Bringschuld abzuverlangen, den Täter zu ermitteln. Hier ist der Hinweis erlaubt, dass bei weitem nicht alle Jäger in den Verbänden organisiert sind und eben diese Verbände auch kein Polizeiersatz sein können oder wollen. Der Täter hat zweifelsfrei eine Jagdwaffe benutzt. Sein Status wird noch zu ermitteln sein.

Der WWF wendet sich gleich an die ganz niedrigen Instinkte seiner Klientel und setzt ein „Kopfgeld“ auf den Wolfsjäger aus – fehlen noch die Steckbriefe an den Hauswänden:

„WANTED - Dead or alive“!

Ob dies ein vernünftiger Umgang mit steuermindernden Spendenmitteln ist, mag jeder potentielle Spender vor der nächsten Überweisung selbst beurteilen.

Versucht man die wenigen bisher greifbaren Fakten zu dieser Straftat zu einem Bild zusammenzufügen, entsteht ein Szenario, welches durchaus zum Nachdenken anregt:

-Gerade einmal 600 m vom nächsten Haus liegt ein toter Wolf gut sichtbar 50 m neben einem Weg. Am Vortag soll er dort noch nicht gelegen haben.

-Die Untersuchung des toten Wolfes ergibt, dass dieser geschossen wurde und ihn mehr als 30 Schrote u.a. in Rücken und Nacken trafen. Ein Schuss, mit dem ein so getroffenes Tier kaum noch weit laufen wird, wenn es nicht durch die Schockwirkung auf der Stelle getötet wird.

-Unbestätigt heißt es, der Fundort habe nicht so ausgesehen, als sei der Wolf auch dort zu Tode gekommen.

Viel mehr weiß die Öffentlichkeit noch nicht, doch ist es erlaubt, sich einen Reim darauf zu machen. Eine Garbe von 30 Schroten auf einem Wildkörper setzt eine so geringe Schussentfernung voraus, dass der Schütze mit Sicherheit wusste, auf wen oder was er da schießt. Einem Jäger unterstellen zu wollen, dass er im eigenen Revier auf einen Wolf schießt, um ihn dann offen neben einem Weg liegenzulassen, ist angesichts bekannter Strafen einschließlich des zu erwartenden Verlustes von Jagdschein und Revier jenseits vorstellbarer Dummheit, auch wenn diese nach Einstein unendlich sein soll.

Zwar gibt es auch in der Lausitz Wilderei, aber warum sollte jemand dann auf einen Wolf schießen, der weder eine vorzeigbare Trophäe abgibt noch als Weihnachtsbraten taugt.

Nein – hier hatte jemand einen Plan! Dieser tote Wolf sollte ebenso gefunden werden, wie eine tote Wolfsfähe in Holland, die nach erster Obduktion aus dem polnischen Karpatenvorland stammend, auf einer Landstraße bei Luttelgeest (NL) als Verkehrsopfer endete. Nach zweiter Obduktion (auch einem toten Wolf steht eine zweite Meinung beim Arztbesuch zu), hatte sie allerdings eine letale Schussverletzung und unverdaute Teile eines polnischen Bibers in ihrem Magen. Mit Beidem zusammen konnte sie aus eigener Kraft nicht die holländische Landstraße erreicht haben, um dort unbemerkt unter einem Auto zu enden. Dies bescherte ihr einen durchaus kriminell zu nennenden Migrationshintergrund, denn auch für tote Individuen einer streng geschützten Art besteht in Europa keine Reisefreiheit. Nur dass der Jungwolf von Hermsdorf nicht so weit gereist ist. Nach Angabe von LUPUS entstammte er wohl dem örtlichen Rudel, wobei die Geschwindigkeit dieser Feststellung auch verwundern kann.

Wer sich hier etwas ausgedacht hat, darüber soll hier nicht weiter spekuliert werden. Hat jemand aus blindem Hass auf diesen Wolf gefeuert, um ihn dann in einem fremden Revier zu „entsorgen“, oder musste er sterben, um in der aktuell sehr emotional geführten Diskussion um die Wölfe in Deutschland neues Öl ins Feuer zu gießen?

Spätestens seit dem Wolf von Luttelgeest in Holland ist es erlaubt und angeraten, bei Geschehnissen dieser Art die Frage zu stellen, wer mit diesem Szenario welchen Zweck verfolgen könnte. Ungeachtet der Motive geht es hier um eine Straftat, an deren Aufklärung besonders die Jägerschaft in Sachsen sehr interessiert ist. Es bleibt zu hoffen, dass hierzu in alle Richtungen ermittelt wird.

Die wolfszone.de und die Aktionsgruppe Wolf stehen kritisch zur aktuellen Entwicklung eines auf eine einzelne Art bezogenen Artenschutzes, wie sie derzeit in Deutschland betrieben wird. Artenschutz kann und darf sich immer nur auf ALLE Arten eines Lebensraumes beziehen. Der Umgang mit dem Wolf in unserem Land ist auf gesetzlicher Basis dahin zu bringen, dass diese Art von der heiligen Kuh einer sehr begrenzten Klientel zu einer normalen Tier- und auch Wildart wird.

Dies ändert nichts daran, dass dieser Vorgang gründlich aufzuklären ist und auch die Hintergründe bekannt werden.